BIRGLAND / SULZBACH-ROSENBERG. Auf ihren Streifenfahrten kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion routinemäßig am Mittwoch zwei Pkw-Fahrer.
Gegen 17 Uhr stoppten sie im Birgland einen Kleinwagen, der von einem 28-Jährigen gelenkt wurde. Bei ihm stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen Wert von 0,6 Promille. Da ein gerichtsverwertbarer Alkotest durchgeführt wurde, konnte auf eine Blutentnahme verzichtet werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, seinen Führerschein durfte der Mann vorerst behalten. Da er auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war, lag auch ein triftiger Grund für die Fahrt vor.
Anders stellte sich aber der Sachverhalt am Mittwoch gegen 23.35 Uhr dar. Im Stadtgebiet von Sulzbach-Rosenberg wurde durch eine Streifenbesatzung ein Kastenwagen angehalten und kontrolliert. Der Fahrer, der alleine im Fahrzeug saß, hatte eine Alkoholfahne und gab an, dass er gerade von seinen Kumpels komme. Ein gerichtsverwertbarer Test ergab einen Wert von knapp unter 1 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Seinen Führerschein durfte der 30-Jährige behalten. Er bekommt jedoch eine weitere Anzeige, weil er gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen hatte.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg