KÜMMERSBRUCK. Behörden und Ämter gehören zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind in der Corona-Pandemie unentbehrlich. Aufgrund der Omikron-Variante und der drohenden fünften Welle gilt deshalb für den Parteiverkehr im Rathaus Kümmersbruck ab sofort die 3G-Regel. Zugang zum Rathaus haben grundsätzlich nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Im Übrigen erfolgt der Verweis auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (aktuell: 15. Verordnung). Ein entsprechender Impfnachweis, ein Genesenen-Zertifikat oder ein Testnachweis (POC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt) muss vorgelegt werden. Ferner erfolgt der Hinweis, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss. Ein Zutritt für Besucher mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) ist nicht gestattet, ausgenommen Kinder/Jugendliche bis zum 16.Lebensjahr. Auch die geltenden Abstandsregeln sind weiterhin verpflichtend einzuhalten.
Der Nachweis muss beim Zutritt zur jeweiligen Verwaltungseinheit vorgelegt werden.
Bericht: Gemeinde Kümmersbruck