Antragsschluss am 1. März 2024
AMBERG-SULZBACH. Das Landratsamt teilt mit, dass die Sportvereine im Landkreis in den nächsten Tagen Unterlagen erhalten werden, die für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen erforderlich sind. Zusätzlich sind die Formblätter zur Antragstellung ab sofort auf der Homepage unter www.amberg-sulzbach.de abrufbar.
Die Anträge sind bis zum 1. März 2024 für das aktuelle Kalenderjahr vorzulegen. Nach Mitteilung des Landratsamtes ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis beiliegt. Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen in den Vereinen, wie zum Beispiel die Ansprechpartner, unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Antragstellung erheblich sind.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach