Antragsfrist für 2022 bis spätestens 1. März
AMBERG-SULZBACH. Sportvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach aufgepasst: Die Antragsfrist für die Vereinspauschale endet in diesem Jahr am Dienstag, 1. März 2022. Bis zu diesem Stichtag (Posteingangsstempel) können Vereine ihre Unterlagen einreichen, um vom Freistaat Bayern Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in ihrem Sportverein zu erhalten.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sein müssen und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegen muss. Anträge, die nach dem 1. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Informationen sowie Formblätter zur Antragstellung können unter www.amberg-sulzbach.de/vereinspauschale abgerufen werden.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach