AMBERG. Anfang Dezember überprüften Beschäftigte des Zollamts Amberg im Rahmen einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus Südosteuropa kommenden Lkw. Im Rahmen dieser Abfertigung kamen den bearbeitenden Beamten jedoch Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der ca. 130.000 Stück FFP-2 Masken. Diese Zweifel wurden letztendlich von der zuständige Marktüberwachungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken bestätigt.
Unter anderem fehlten der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers auf der Maske. Außerdem erwies sich die erforderliche CE – Kennzeichnung als fehlerhaft. Die Masken wurden wieder in das Herkunftsland ausgeführt.
„Gerade beim Thema Verbraucherschutz ist es wichtig, dass der Zoll die Einhaltung der in der EU geltenden Vorschriften überwacht. Allerdings wird im Rahmen entsprechender Kontrollmaßnahmen immer wieder festgestellt, dass diverse Schutzgüter, wie FFP-2 Masken oder Einweghandschuhe, nicht den vorgegebenen Normen entsprechen“, so der Leiter des Zollamts Amberg, Zollamtmann Karl-Heinz Deml.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg