Im Fall der ermordeten Charlotte Böhringer, die am 15. Mai 2006 erschlagen in ihrem Münchner Penthouse gefunden wurde, haben die Anwälte des verurteilten Neffen Benedikt Toth einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Wie Der Spiegel und das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichten, reichten der Münchner Anwalt Peter Witting und der Hamburger Experte für Wiederaufnahmeverfahren, Gerhard Strate, den 102 Seiten dicken Antrag am 1. Februar 2019 beim Landgericht München I ein. Sie fordern, Toth, der seit 13 Jahren im Gefängnis sitzt, „freizusprechen“. Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet darüber in der Ausgabe am Dienstag, 19. Februar 2019, um 21.00 Uhr.
Die Anwälte stützen sich auf ein Gutachten eines Rechtsmediziners, wonach DNA-Spuren am Tatort falsch bewertet und ausschließlich dem Neffen zugeordnet worden seien. Außerdem sei nicht bestimmt worden, woher die DNA-Reste stammten, zum Beispiel von Blut, Speichel oder Schweiß. Die Herkunft zu bestimmen, gehöre aber „zu den anerkannten Standards“ der DNA-Analytik, heißt es in dem Antrag.
Zusätzlich hat eine ausführliche Fallanalyse eines privat ermittelnden Profilers zweifelhafte Ermittlungsergebnisse herausgearbeitet. So seien Abdrücke irrtümlich als Handschuhspuren gedeutet worden, zudem sei der Todeszeitpunkt falsch berechnet worden. „Die Grundannahmen des Gerichts sind meiner Ansicht nach nicht zu halten“, sagte der Verfasser der Fallanalyse, der langjährige Leiter der Bremer Mordkommission Axel Petermann.
Bericht: ZDF / frontal21