Bundesverkehrsministerium muss Fragen zum Diesel-Skandal beantworten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in erster Instanz einem presserechtlichen Eilantrag des ZDF auf Auskunftsrecht weitestgehend stattgegeben. Danach muss das Bundesverkehrsministerium einen umfangreichen Fragenkatalog beantworten, den ein Redakteur des ZDF-Magazins „Frontal 21“ in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gestellt hatte (Az. VG 27 L 370.18). Anlass war eine Recherche, ob das Ministerium zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit auf Milliardeneinnahmen für die Staatskasse verzichtet. Hierzu wollte der „Frontal21“-Redakteur unter anderem wissen, ob und mit welchem Ergebnis die Behörde Geldbußen gegenüber Autoherstellern geprüft hat, die illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge verbaut haben. Das Ministerium ließ die Anfrage jedoch unbeantwortet.
Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Bundesverkehrsministerium hat Beschwerde eingelegt. Das Verfahren liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sollte das Urteil dort bestätigt werden, müsste das Bundesverkehrsministerium auch die Frage beantworten, ob sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) tatsächlich Ende Mai 2018 gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG, Dieter Zetsche, geäußert hatte, er könne allein der Daimler AG 3,75 Milliarden Euro an Bußgeldern berechnen. Darüber hatte „Der Spiegel“ berichtet. Das Ministerium will sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zum Urteil äußern.
Bislang haben zwei Staatsanwaltschaften VW und Audi mit Bußgeldern in Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro belangt. Das Bundesverkehrsministerium hat keine Geldbußen verhängt.
Bericht: ZDF / frontal21