Zahlreiche Wildunfälle – Verhaltenshinweise für Kraftfahrer

Rowilld im Wildoark Höllohe Foto: Pressedienst Wagner / MagicMemories.de
Symbolbild: Rotwild
Foto: Pressedienst Wagner / MagicMemories.de

Sulzbach-Rosenberg – Landkreis Amberg-Sulzbach. Das statistisch gesehen im April die meisten Wildunfälle passieren, wurde am vergangenen Wochenende mehr als deutlich. Im Zuständigkeitsbereich der PI Sulzbach-Rosenberg mussten die Beamten an wald- und feldgesäumten Landstraßen insgesamt 9 Wildunfälle aufnehmen (8 Rehe, 1 Hase).

Nicht weniger bedeutsam fiel auch die Wildunfallbilanz der benachbarten Polizeiinspektion Amberg in diesem Zeitraum aus. Dort mussten die Beamten 6 Wildunfälle mit 5 Rehen und 1 Biber aufnehmen.

Personen kamen glücklicherweise dabei nicht zu Schaden, die an den beteiligten Fahrzeugen entstandenen Sachschäden allerdings belaufen sich auf mehr als 25.000 Euro.

Obwohl die Jägerschaft im Landkreis durch den Einsatz von Reflektoren und Duftzäunen versucht, das Wild den Straßen möglichst fern zu halten, kommt es durch die Unberechenbarkeit der Tiere immer wieder zu Kollisionen mit Kraftfahrzeugen.                                                                                                     

Aus diesem Grund möchte die Polizei die Kraftfahrer nochmals sensibilisieren:  

Fahren Sie auf wald- und feldgesäumten Landstraßen in der Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts sehr umsichtig und beobachten Sie auch den Straßenseitenraum. Befinden sich Tiere auf der Fahrbahn, so leiten Sie einen Bremsvorgang ein und schalten das Fernlicht aus. Versuchen Sie, durch Hupen die Tiere von der Fahrbahn zu verscheuchen. Lässt sich ein Unfall dennoch nicht vermeiden, halten Sie unter weiterem Bremsen das Lenkrad fest, keinesfalls sollten Sie einen Ausweichversuch starten.

Nach einem Unfall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. Dies ist nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes erforderlich. Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Schalenwild (u.a. Rotwild, Rehwild und Schwarzwild) müssen nach den Vorschriften des Bayerischen Jagdgesetzes gemeldet werden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg