SCHWANDORF. Am Montag stand am Schwandorfer Amtsgericht ein 42-jähriger Schwandorfer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht. Dabei zeigte der Anklagte ein verwirrtes Verhalten, weshalb der Staatsanwalt davon ausging, dass der polizeibekannte Drogenkonsument unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einen Drogentest verweigerte der Angeklagte jedoch. Nun erfolgte auf Anordnung des Gerichts eine Wohnungsdurchsuchung, weil davon auszugehen war, dass von den konsumierten Betäubungsmitteln noch etwas zu Hause aufbewahrt wurde.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Wohnhauses des arbeitslosen Mannes konnten dann aber keine Drogen aufgefunden werden. Dennoch war die Durchsuchung ein Erfolg. Die Polizei entdeckte ein gefälschtes Autokennzeichen und verschiedene Waffen. Bei den Waffen handelte es sich u. a. um zwei Luftgewehre und eine Luftpistole. Die Schusswaffen waren nicht ordnungsgemäß verwahrt. Die Pistole beispielsweise lag offen auf dem Küchentisch. Sämtliche Schusswaffen wurden sichergestellt, da polizeiliche Ermittlungen auch ergeben hatten, dass mit diesen unberechtigter Weise vor dem Grundstück geschossen worden war.
Darüber hinaus fand die Polizei eine Machete, welche zugriffsbereit hinter der Haustüre aufbewahrt worden war. Auch dieses Hiebmesser wurde sichergestellt. Den 42-jährigen erwarten nun Anzeigen nach dem Waffengesetz und wegen Urkundenfälschung.
Bericht: PI Schwandorf