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Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

Symbolbild: Wohnungsumzug
Symbolbild

DEUTSCHLAND. Ein eigenes Heim bedeutet für viele Menschen, dass sie angekommen sind. Die schützenden vier Wände dienen als Rückzugsort und verschaffen den Bewohnern einen großen Freiraum und viel Autonomie. Ohne Zweifel sehnen sich gerade Flüchtlinge nach ihrer oftmals gefährlichen Reise und der Zeit in Asylbewerberheimen danach, eine eigene Wohnung zu mieten.
Doch welche Bestimmungen gelten hierfür? Dürfen Asylbewerber, Geduldete und subsidiär Schutzberechtigte überhaupt eine Wohnung mieten?

In einem kostenlosen Ratgeber des Verlags für Rechtsjournalismus finden Sie alle Informationen rund um die Suche und Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge. Unter anderem dort geht es um:


LINK zum Ratgeber: https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/wohnungen-fluechtlinge/

Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

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