SCHNAITTENBACH. Ein Wildunfall mit einem Reh auf der Kreisstraße AS32 im Bereich Schnaittenbach wird eine 61 jährige Autofahrerin aus Sulzbach-Rosenberg im Nachgang noch beschäftigen.
Der Frau war am Dienstag gegen 17.00 Uhr ein Reh vor das Auto gelaufen und es kam zum Zusammenstoß. Das Reh lag zunächst verletzt im Straßengraben, konnte sich jedoch wieder aufrappeln und flüchtete verletzt in den Wald.
Die Frau dachte sich zunächst nichts dabei, da an ihrem Fahrzeug nur geringer Schaden entstanden war und setzte ihre Fahrt fort, ohne weitere Verständigungen durchzuführen. Erst gegen 23.00 Uhr begab die Frau sich zur PI Sulzbach-Rosenberg, um den Wildunfall dort zu melden.
Da ein Wildunfall durch den Fahrzeugführer nach dem Bayerischen Jagdgesetz unverzüglich beim Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeidienststelle zu melden ist – hier im vorliegenden Fall um dem Jagdpächter die unverzügliche Nachsuche und ggf. Erlösung eines schwer verletzten und möglicherweise leidenden Tieres zu ermöglichen – sieht sich die Frau mit der Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz konfrontiert.
Die Polizei bittet zur Vermeidung unnötigen Tierleids um unverzügliche Meldung jeglichen Wildunfalls. Aufgrund dieser Meldung informiert die Polizei den örtlich zuständigen Jagdpächter der dann tätig werden kann.
Der Meldeverpflichtung kann der Fahrzeugführer sowohl persönlich bei einer Polizeidienststelle oder aber auch per Mobiltelefon nachkommen.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg