BAYERN. Wildunfälle sind unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter zu melden. In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass dieser Pflicht nach dem Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) unzureichend nachgekommen wird. Für jeden Verunfallten ist der Erhalt einer Wildunfallbescheinigung wichtig, um die Schadensregulierung mit der Versicherung einleiten zu können. Hierzu ist die sofortige Meldung des Wildunfalls erforderlich.
Darüber hinaus lässt sich hierdurch einiger Ärger für den Verunfallten vermeiden. Denn die verspätete Meldung eines Wildunfalls stellt i.d.R. eine Ordnungswidrigkeit nach dem BayJG dar. Sollte das Tier gar über die vermeidbaren Umstände hinaus Leid ertragen haben, stellt dies ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz dar.
Daher erfolgte der eindringliche Apell, den Unfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle zu melden und somit eine Menge Ärger zu vermeiden.
Bericht: PI Nabburg