Ergänzung zu unserem Artikel vom Donnerstag
DEUTSCHLAND. Um in Deutschland in eine Wohnung ziehen zu können, muss man einen Mietvertrag abschließen. Vor allem Flüchtlinge – die eine gefährliche Flucht und eine anstrengende Zeit in einem Asylbewerberheim hinter sich haben – sehnen sich danach, eine eigene Wohnung zu mieten. Ganz so einfach ist das aber nicht; erst mit der Asylberechtigung bzw. der Anerkennung als Flüchtling hat man das Recht auf eine Wohnung.
In dem kostenlosen Ratgeber von Fachanwalt.de finden Sie alle Informationen zum Thema Flüchtlinge und Wohnungsmiete. Inhaltlich werden dort folgende Fragen behandelt:
- Ab wann dürfen Flüchtlinge eine Wohnung mieten?
- Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Der kostenlose Ratgeber ist abrufbar hier:
https://www.fachanwalt.de/magazin/asylrecht/fluechtlinge-und-wohnungsmiete
Quelle: Fachanwalt.de
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