NEUMARKT. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Versuchte vorsätzliche Körperverletzung / Bedrohung /Beleidigung
Am 18.12.2019, gg. 04.50 Uhr wurde die Polizei Neumarkt aufgrund eines versuchten Suizid verständigt und in die Wohnung eines 35-jährigen Mannes in Neumarkt gerufen. Die Wohnung wurde durch die Feuerwehr geöffnet. Der Mann konnte schlafend in seinem Zimmer angetroffen werden. Er gab an, dass er mehrere Tabletten in Kombination mit Alkohol eingenommen hat. Der Mann wurde aggressiv und griff die Polizeibeamten die Rettungskräfte mit den Fäusten an. Im weiteren Verlauf bedrohte er die Polizeibeamten und beleidigte sie.
Der Beschuldigte versuchte immer wieder die Beamten zu provozieren und eine körperliche Auseinandersetzung herbeizuführen. Es wurden anschließend weitere Beamte zur Unterstützung angefordert. Nach geraumer Zeit konnte der Beschuldigte überredet werden, sich in den Rettungswagen zu begeben. Da Eigen- und Fremdgefahr bestand, wurde der Beschuldigte in ein Krankenhaus gebracht, wo er sich auch verbal aggressiv gegenüber den Angestellten und die Ärztin des Krankenhauses zeigte. Verletzt wurde bei der ganzen Auseinandersetzung niemand.
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Versuchte vorsätzliche Körperverletzung / Beleidigung
Am 17.12.2019, gg. 22.00 Uhr wurde die Polizei zu einem 30-jährigen Mann im südlichen Landkreis gerufen. Bei Eintreffen der Polizeibeamten wurde der Beschuldigte zunehmend aggressiver und musste gefesselt werden. Daraufhin schlug er mit seinem Hinterkopf massiv nach hinten in Richtung eines Polizeibeamten, der dem Angriff nur knapp ausweichen konnte. Der Beschuldigte wurde in Gewahrsam genommen und mit zur Dienststelle gebracht. Während des Einsatzes beleidigte er die Polizeibeamten. Als er in die Haftzelle gebracht wurde versuchte er erneut einen Polizeibeamten mit einem Kopfstoß zu schädigen. Dies konnte aber durch das Eingreifen aller eingesetzten Polizeibeamten unterbunden werden. Keiner der Polizeibeamten wurde verletzt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet und Haftantrag gestellt.
Bei der Überprüfung des Beschuldigten wurde festgestellt, dass gegen ihn zudem ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Körperverletzung vorlag.
Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.