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Wertstoffhöfe im Landkreis Amberg-Sulzbach: Wiedereinführung der Maskenpflicht

Symbolbild: Wertstoffhof Quelle: Flickr.com / Thomas Kohler
Symbolbild: Wertstoffhof
Quelle: Flickr.com / Thomas Kohler

AMBERG-SULZBACH. Aufgrund der Corona-Pandemie und steigender Fallzahlen im Landkreis Amberg-Sulzbach besteht ab Samstag, 31. Oktober 2020 auf allen 28 Wertstoffhöfen des Landkreises wieder eine Maskenpflicht. Darauf weisen jetzt Landrat Richard Reisinger und Robert Graf, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft, hin.

Als Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus werden von diesem Samstag an alle Mitarbeiter der Wertstoffhöfe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch die Landkreisbewohner dürfen die Wertstoffhöfe dann nur noch mit einer Alltagsmaske betreten. Unabhängig davon sollte auch der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Zudem sollten sich an den Containern oder Sammelgestellen keine Gruppen bilden, so Graf.
Die Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach gilt für alle Menschen ab dem sechsten Lebensjahr.

Von der Maskenpflicht befreit sind Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. In diesem Fall muss eine ärztliche Bestätigung mitgeführt und den Wertstoffhofmitarbeitern vorgelegt werden.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach

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