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Weitere Lockerungen für den Vereinssport – Wettkämpfe innen und außen wieder möglich – Bis zu 400 Zuschauer im Freien

Bayerisches Innenministerium

Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

Symbolbild Frauenfußball
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Der Ministerrat hat am Dienstag auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für den Bereich des Vereinssports in Bayern beschlossen. Wie Herrmann mitteilte, kann der reguläre Wettkampfbetrieb ab 19. September auch für Sportarten mit Kontakt im Freien und in geschlossenen Räumen starten. Darüber hinaus können künftig bei einem Sportereignis in Bayern bis zu 400 Zuschauer unter freiem Himmel und bis zu 200 in Sporthallen dabei sein

Sportminister Herrmann begründete die weiteren Lockerungen auch mit den guten Erfahrungen der bisherigen Öffnungsschritte: „Die Beteiligten sind bislang sehr umsichtig und vorsichtig mit der Pandemie umgegangen.“ Es habe weder ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko im Sport gegeben, noch eine erhöhte Gefährdung durch den bereits erlaubten Trainingsbetrieb von Sportarten mit Kontakt. „Deshalb haben wir beschlossen, einen großen Schritt weiter in Richtung einer vollständigen Rückkehr in den Vereinssportalltag zu gehen“, so Herrmann. „Selbstverständlich sind dabei wie bisher tragfähige Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen unverzichtbar.“
Wie Herrmann deutlich machte, werden die Zuschauer-Regelungen für Sportveranstaltungen an die Bestimmungen für Kulturveranstaltungen angeglichen.  Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zugelassen und unter freiem Himmel höchstens 200. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen können 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein. „Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden“, kündigte Herrmann an und ergänzte: „Bei der Zulassung des Trainings- und Wettkampfbetriebs bei Kampfsportarten, wie zum Beispiel dem Ringen, wird die Zahl der Sportler von bisher fünf auf maximal 20 erweitert.“

Der Sportminister dankte den bayerischen Sportfachverbänden und Sportvereinen ausdrücklich dafür, dass sie den bisherigen Weg der Staatsregierung zur Eindämmung der Pandemie aktiv unterstützt und dementsprechend frühzeitig ihre Wettkampfsaison beendet hatten. Er fügte aber hinzu: „Für manche Sportarten sind Wettkämpfe mit Zuschauern zwingende Voraussetzung zur Existenzsicherung der Vereine.“ Bei einer Fortführung des Wettkampfverbots bei Kontakt-Sportarten bestünde die Gefahr, dass die Einzigartigkeit und Vielfalt der bayerischen Sportvereinslandschaft mit all ihren positiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Ehrenamt verloren ginge.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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