Keine Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen in diesem Zeitraum – Beitrag zu einem frohen Fest
AMBERG. Einer guten Tradition folgend wird die Stadthauptkasse auch in diesem Jahr darauf verzichten, in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 6. Januar 2023 Mahnungen zu verschicken oder Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Damit will auch Stadt Amberg einen kleinen Beitrag zu einer friedvollen und besinnlichen Weihnachtszeit leisten und wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt ein frohes Fest.
Bericht: Stadt Amberg