WAIDHAUS. Innerhalb kurzer Zeit ahndeten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus des Hauptzollamts Regensburg vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
So kontrollierten die Zöllner auf einem Autobahnparkplatz nahe Waidhaus einen aus Tschechien kommenden Reisenden. Die Frage der Beamten nach mitgeführten Feuerwerkskörpern wurde von dem 20-jährigen Mann sofort mit Ja beantwortet: Auf der Rücksitzbank des Pkw befanden sich 62 Stück verbotene Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 sowie vier Stück verbotene Raketen.
Bei einer weiteren Fahrzeugkontrolle nahe dem Grenzübergang Waidhaus überprüften die Zöllner einen, ebenfalls aus Tschechien kommenden, Kleintransporter. Auf Befragen gab der 41-jährige Fahrer an, nur Textilien gekauft zu haben, verbotene Gegenstände habe er nicht dabei. Dass sich diese Aussage nicht ganz mit der Realität deckte, zeigte die anschließenden Kontrolle des Laderaums: drin befanden sich vier Feuerwerksbatterien der Kategorie 3 mit einem Gesamtgewicht von rund 32 Kilogramm.
Insgesamt 134 Stück Feuerwerkskörper sowohl der Kategorie 3 als auch ohne Kennzeichnung sowie eine Feuerwerksbatterie der Kategorie 3, sind das Ergebnis zweier weiteren zollrechtlichen Überprüfungen im Raum Waidhaus.
Da die Fahrer in allen Fällen die notwendigen Papiere, die zum Transport derartiger Pyrotechnik berechtigen, nicht vorlegen konnten, stellten die Waidhauser Zöllner circa 50 Kilogramm Pyrotechnik sicher und leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Weitere Ermittlungen erfolgten durch das Zollfahndungsamt München – Dienstort Nürnberg.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg