Gewerbeaufsichtsamt warnt vor illegaler und selbstgebastelter Pyrotechnik und gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Krachern, Raketen & Co.
REGENSBURG / OBERPFALZ. Feuerwerk, Raketen, Kracher und Böller: Nach zwei Jahren Feuerwerksverbot ist die Vorfreude bei einigen auf ein fulminantes Feuerwerk zum Jahreswechsel groß. Damit dieser aber auch für alle – egal, ob aktiver „Feuerwerker“ oder Zuschauer – ohne Unfälle verläuft, ist Vorsicht geboten.
„Das Ganze ist alles andere als ungefährlich“, betont Florian Schmid, Leiter des Dezernats 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen am Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz. Damit die gute Partylaune nicht durch Unfälle zerstört wird, sollte man darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. „In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer Registriernummer wie zum Beispiel 0589-F2-008 verkauft werden“, weiß Schmid. Sie setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: einer vierstelligen Nummer der Benannten Stelle für die Baumusterprüfung (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und- Prüfung, kurz BAM), der Kategorie (F2 – Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr), in der der Feuerwerkskörper vom Hersteller klassifiziert wurde, sowie einer laufenden Nummer. Des Weiteren müssen die CE-Kennzeichnung mit Angabe der Prüfstelle zur Konformitätsbewertung (z.B. 0589 für die BAM), Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zur höchsten Vorsicht mahnt der Experte des Gewerbeaufsichtsamts beim Besuch der vielfältigen Märkte der tschechischen Grenzstädte: „Hier werden zum Teil fast identisch aussehende Feuerwerkskörper zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten. Doch dabei handelt es sich meist um nicht überwachte Grau- oder Billigimporte oder um die in Deutschland erlaubnispflichtige Kategorie von F3 oder F4-Feuerwerksartikeln, also Feuerwerksartikel die eine mittlere bzw. große Gefahr darstellen.“ Auch werden teilweise gefälschte F2-Feuerwerksartikel angeboten, die für den Laien nicht von den korrekt in Verkehr gebrachten Feuerwerkskörpern zu unterscheiden sind.
Also Achtung! Denn wird bei Kontrollen festgestellt, dass mitgeführte pyrotechnische Gegenstände nicht zugelassen oder nicht gekennzeichnet sind, wird gegen den Besitzer bzw. die Besitzerin ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. „Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens einer sicheren Vernichtung zugeführt“, so Schmid.
Auf den Betroffenen kommen in Folge empfindliche Geldstrafen oder Bußgelder zu, zudem hat er in der Regel die Kosten für die Entsorgung zu tragen. „Die vermeintlichen Schnäppchen werden so schnell zu kostenintensiven Spaßverderbern“, so Schmid.
Finger weg auch von selbstgefertigtem oder zusammengemischtem „Feuerwerk“, warnt der Experte der Gewerbeaufsicht. Schmid: „Es entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, denn es ist nicht handhabungssicher, sondern instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann zu schwersten Verletzungen führen.“
Tipps vom Profi für ein gelungenes Feuerwerk
- Kaufen Sie Feuerwerksartikel nur im gut sortierten Fach- oder Einzelhandel. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr von 29. bis einschließlich 31. Dezember.
- Auch in Deutschland gekauftes Silvesterfeuerwerk kann bei unsachgemäßer Handhabung zu schweren Unfällen mit Sachschäden oder sogar zu Personenschaden führen. Deshalb haben Raketen, Kracher & Co. in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen!
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (dazu zählen z.B. die klassischen Raketen oder Batterien) dürfen nur in der Zeit von 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Oft gibt es örtliche Verwendungsbestimmungen, wie die Einschränkung des Zeitbereichs oder ein generelles Abbrennverbot, zum Beispiel in verschiedenen Altstädten. Hinweis: Möchten Sie zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten ein Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennen ist dies nur mit einer Erlaubnis der örtlichen Gemeindeverwaltung erlaubt.
- Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Dies gilt auch am 31.Dezember und 1. Januar.
- Grundsätzlich sollten Sie bei der Verwendung von Feuerwerksartikel nicht nur auf Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit von anderen Menschen und Tieren achten. Sie sollten auch die Umwelt im Auge haben. Nach dem Feuerwerk sollte es selbstverständlich sein, die Feuerwerksreste (auch die, die wieder herunterkommen) aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies schont die Umwelt, vermeidet Nachbarschaftsstreitigkeiten und verhindert auch, dass sich Kinder beim Spielen mit den Feuerwerksresten verletzen.
- Da es beim Zünden von Feuerwerkskörpern und Silvesterraketen zu Fehlfunktionen und „Versagern“ kommen kann ist es ratsam am Abbrennplatz einen Eimer mit Sand oder Wasser oder einen Autofeuerlöscher griffbereit zu haben.
- Blindgänger und „Versager“ bitte auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden.
Unter Beachtung der genannten Punkte sollte einem sicheren Umgang und einem gelungenen Jahreswechsel nichts im Wege stehen. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie in der Broschüre „Sicheres Silvesterfeuerwerk – Gefahren erkennen und Unfälle vermeiden“
Bericht: Regierung der Oberpfalz