BAYERN. Die Antragsteller für ein Volksbegehren zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) mit der Kurzbezeichnung „Radentscheid Bayern“ haben gestern ihren Antrag auf Zulassung beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.
Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk abrufbar.
Bericht: Bayerisches Innenministerium