AMBERG-SULZBACH. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Geflügel ab sofort (9. März 2021) risikobasiert 500 m links und rechts der Vils, im Bereich der Stadt Auerbach 500 m östlich der Pegnitz, 500 m um den Haidweiher bei Hiltersdorf (Gde. Freudenberg) und 500 m um den Moosweiher in Hirschau aufgestallt werden muss.
Die Aufstallung kann in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen, erklärt der Leiter des Veterinäramts, Dr. Werner Pilz.
Halter von Geflügel im Risikogebiet mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück haben zudem im Bestandregister ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.
Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren haben ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.
Aufgrund des aktuellen, sehr dynamischen Geschehens – im Februar stiegen die Geflügelpestnachweise bei Wildgeflügel in Bayern auf 27 und bei Hausgeflügel auf 4 – stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Infektionen nach Deutschland und Bayern als hoch ein. Auch die Gefahr der weiteren Ausbreitung in Populationen von Wasservögeln und eines eventuellen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird als hoch eingestuft.
Geflügelhalter im Amberg-Sulzbacher Land sind laut Pressemitteilung des Landratsamtes zudem verpflichtet, die mit Allgemeinverfügung vom 1. Februar angeordneten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Das Veterinäramt wird den Vollzug der Aufstallung des Geflügels in den Risikogebieten überprüfen.
Die Allgemeinverfügung ist im Kreisamtsblatt veröffentlicht und kann auf der Homepage des Landratsamtes unter www.kreis-as.de abgerufen werden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach