SCHWANDORF. Ein Bürger teilte der Polizei mit, dass an einem Anwesen in der Moosstraße eine Videokamera angebracht sei, die offensichtlich auch den öffentlichen Verkehrsraum aufnehmen würde. Eine Überprüfung vor Ort ergab, dass es sich bei der Videokamera lediglich um eine Attrappe handelte, die allerdings tatsächlich in Richtung der Fahrbahn ausgerichtet war. Auch wenn es sich um eine Attrappe handelte, wurde der Eigentümer aufgefordert den Winkel so einzustellen, dass er nur noch auf sein Privatgelände zeigte.
In diesem Zusammenhang darf allgemein darauf hingewiesen werden, dass private Videokameras lediglich den eigenen privaten Bereich und nicht über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus aufnehmen dürfen.
Bericht: PI Schwandorf