Sportvereinen droht sonst Abzug von der Vereinspauschale 2024
AMBERG-SULZBACH. Sport- und Schützenvereine, die im vergangenen Jahr einen Antrag auf Energiepreiszuschuss eingereicht haben, sind verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Darauf weist die Sportförderung am Landratsamt Amberg-Sulzbach hin. Die dafür notwendigen Formulare wurden den Vereinen bereits per E-Mail übermittelt und sind zusätzlich auf der Homepage des Landkreises unter www.amberg-sulzbach.de/vereinspauschale/ abrufbar.
Der Verwendungsnachweis soll durch die Vereine ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde übersandt werden. Sofern kein Verwendungsnachweis vorgelegt wird, wird der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.
Verwendungsnachweise bitte an sportfoerderung@amberg-sulzbach.de.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach