Amberg. Eine 79jährige Autofahrerin war bereits im Oktober von der kommunalen Verkehrsüberwachung im Verwarnungsgeldbereich „geblitzt“ worden. Am Mittwochabend, 16.01.2019, erschien sie nun bei der Polizeiinspektion und bat um Unterstützung, da sie einen Mahnbescheid mit Androhung von Erzwingungshaft erhalten hatte. Nachdem sie das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro bereits überwiesen hatte, war ihr das unerklärlich, und die Verkehrsüberwachungsbehörde war am Abend auch nicht mehr zu erreichen.
Wie sich jetzt herausstellte, war das Verwarnungsgeld nach Fristablauf bei der Behörde eingegangen, konnte somit nicht verbucht und musste als Widerspruch bewertet werden. Daher folgte ein Bußgeldbescheid auf den die Dame allerdings nicht reagierte. Jetzt wird sie wohl den Gesamtbetrag in Höhe von 63 Euro tragen müssen.
Bericht: PI Amberg