SCHWANDORF. Beamte der Polizeiinspektion Schwandorf kontrollierten am 28.11.2019 zwischen 08.30 Uhr und 09.00 Uhr im Bereich Schwandorf zwei Fahrer von Kleintransportern.
Die Männer im Alter von jeweils 40 Jahren waren im gewerblichen Güterverkehr unterwegs. Hier ist vorgeschrieben, Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten zu führen. Dies machten die Berufskraftfahrer nicht. Daher erwartet sie nun eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz verbunden mit einem empfindlichen Bußgeld.
Einer der Fahrer, aus dem südlichen Landkreis Neustadt an der Waldnaab stammend, hatte zudem einen einzelnen Gurtstecker im Gurtschloß stecken, um ohne Warnmeldung ohne Sicherheitsgurt fahren zu können. Bei ihm kommt deswegen noch ein zusätzliches Bußgeld oben drauf.
Bericht: PI Schwandorf