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Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz in Tirschenreuth

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild

TIRSCHENREUTH. Am Sonntagnachmittag wurden in der Äußeren Regensburger Straße / Büttellochweg drei Personen aus verschiedenen Hausständen in einem Pkw ohne Schutzmasken zusammen festgestellt, obwohl dies nur für maximal zwei Hausstände möglich ist.  
Eine halbe Stunde vorher konnten bereits insgesamt acht Personen auf einer Parkfläche an der Mühlbühlstraße angetroffen werden, die alle zusammenstanden. Auch hier waren es mehr als zwei Hausstände, die sich unerlaubterweise zusammen im öffentlichen Raum aufhielten.
Gegen die Beteiligten wurden Owi-Verfahren eingeleitet.

Bericht: PI Tirschenreuth

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