AMBERG. Hinter einem Verbrauchermarkt am Ring hatten sich am Montagnachmittag, 23.03.2020, drei Männer im Alter von 50, 54 und 71 Jahren, zu einem gemeinsamen Trinkgelage getroffen und verstießen somit gegen die Ausgangsbeschränkung.
Nach ihrer Personalienfeststellung erhielten sie einen Platzverweis und werden zur Anzeige gebracht. Einer von ihnen war zudem noch zur Aufenthaltsfeststellung vom Landgericht Regensburg ausgeschrieben.
Autowaschen ist keine lebensnotwendige Tätigkeit. Ein 57jähriger, der in der Dieselstraße am Montagvormittag, 23.03.2020, sein Fahrzeug pflegte, wurde entsprechende beanstandet. Bei nur halb gewaschenem Auto wurde er aufgefordert, die Arbeiten einzustellen, die Allgemeinverfügung zu beachten und erhält nun eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Bericht: PI Amberg