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Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Weiden

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild

WEIDEN. Mehrere Personen verstießen gestern gegen die derzeit herrschenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Am ZOB kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Weiden gegen 15:20 Uhr zwei junge Frauen im Alter von 17 und 18 Jahren. Beide trugen keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung.

Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei stellten am Nachmittag im Bereich des Weidener Bahnhofes drei Personen fest, die gegen die Vorschriften des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung verstießen. Um 15:30 Uhr waren es zwei 17-jährige Schülerinnen, die an der Bushaltestelle keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Eine viertel Stunde später kontrollierten die Beamten einen 25-jährigen, der seine Mund-Nasen-Bedeckung während seines Aufenthaltes am Bahnhof immer wieder ab- und anlegte.

Ein 15-jähriger hielt sich gegen 20:30 Uhr am ZOB auf, ohne eine erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem befuhr er den ZOB verbotswidrig mit Inline-Skates. Dem 15-jährigen erteilten die Polizeibeamten einen Platzverweis.

Alle Personen werden wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht. 

Bericht: PI Weiden

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