Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Auerbach und Vilseck

Symbolbild: Mund-Nase-Maske
Symbolbild

AUERBACH. Verstoß gegen die Corona-Beschränkungen.
Am Abend des 02.01.2021 konnten in einer Gaststätte in Auerbach bei einer Corona-Kontrolle vier Personen festgestellt werden, welche gemeinsam ohne Mundschutz am selben Tisch saßen und TV (Fußball) schauten. Die vier Personen stammen aus drei verschiedenen Haushalten, zusätzlich wurde innerhalb der Kneipe keine Mundnasenbedeckung getragen, weshalb Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gegen alle Beteiligten Personen erstattet wird.

VILSECK. Verstoß gegen die Corona- Ausgangsbeschränkung und Anzeige wegen fehlender Pflichtversicherung.
In der Nacht vom 02.01.2021 auf 03.01.2021 konnten in Vilseck bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle drei Personen in einem Pkw festgestellt werden. Die Beteiligten stammten aus drei verschiedenen Haushalten, weshalb gegen alle Personen eine Anzeige bezüglich des Infektionsschutzgesetzes durch die hiesige Dienststelle eingeleitet wurde.
Eine anschließende Recherche der eingesetzten Streifenbeamten ergab, dass beim Pkw seit 10.08.2020 keine Pflichtversicherung mehr besteht. Bezüglich dem Versicherungsschutz wurde ebenfalls Anzeige gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

Bericht: PI Auerbach