Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz / gegen die Allgemeinverfügung

Corona

WEIDEN. Aufenthalt im Park führt zu Anzeige
Der Aufenthalt eines 20-jährigen und eines 22-jährigen in der Grünanlage
hinter der Berufsschule führte am Freitag, 03.04.2020, gegen 17:00 Uhr, zu
einem Polizeieinsatz. Im Rahmen der Kontrollen nach dem Infektionsschutzgesetz wurde gegen beide Anzeige erstattet, da der Aufenthalt zum gemeinsamen Treffen für ein Feierabendbier im Park keinen triftigen Grund darstellt, die Ausgangsbeschränkung zu umgehen. Nach Personalienaufnahme und Belehrung wurden beide vor Ort entlassen.

Sportplatz trotz Absperrung genutzt
Eine 57-jährige aus Weiden hielt sich am Samstag gegen 17:45 Uhr, auf einem aufgrund der Allgemeinverfügung abgesperrten Sportplatz in der Nähe des Max-Reger-Parks auf.
Die Begründung des Aufenthalts, dass der Hund aufgrund Krankheit nur auf dieser Tartanbahn laufen könne, konnte nicht akzeptiert werden. Nach Personalienaufnahme, Platzverweis und einer Anzeige
wegen Hausfriedensbruch wurde die Dame vor Ort entlassen.

Trotz Untersagung weiterhin geöffnet
Eine Gärtnerei aus dem Weidener Umland hatte am Freitagvormittag einen
Verkauf mit diversen Blumen auf Vertrauensbasis geöffnet, obwohl dies laut aktueller Rechtslage im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz untersagt ist. Zulässig wäre nur der Verkauf von Lebensmitteln/Gemüse. Der Verkaufder Blumen wurde untersagt, eine Anzeige gefertigt.

Party führt zu mehreren Anzeigen
Am Samstag gegen 20:20 Uhr hielten sich mehrere junge Erwachsene im
Alter zwischen 18 und 26 Jahren in einem Privatanwesen in Weiden auf und feierten dort eine Party. Da ein Teil der anwesenden Personen nicht in dem Hausstand wohnhaft war, wurde gegen diese Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Der Besuch einer Party stellt keinen triftigen Grund dar, die eigene Wohnung zu verlassen. Die Party wurde aufgelöst und die Gäste nach Hause geschickt.

Bericht: PI Weiden