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Verkehrsverstöße im Bereich Eschenbach

Anhaltungsstelle der Polizei Foto: © Pressedienst Wagner
Archivbild: Verkehrskontrolle
Foto: © Pressedienst Wagner

ESCHENBACH / GRAFENWÖHR / PRESSATH. Am vergangenen Wochenende konnten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach in ihrem Zuständigkeitsbereich gleich mehrere Verkehrsverstöße feststellen, weswegen die Weiterfahrt von Pkw-Fahrern wegen fehlender Fahrerlaubnisse oder Drogenkonsums unterbunden werden musste.

Am Nachmittag des 25.03.22 wurde ein 30-jähriger BMW-Fahrer aufgrund eines „Handy-Verstoßes“ in Grafenwöhr einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte der ausländische Fahrer lediglich einen nationalen US-Führerschein und einen bereits abgelaufenen Internationalen Führerschein aus Italien vorzeigen. Da der Fahrer bereits länger als sechs Monate in der Bundesrepublik Deutschlands wohnhaft ist, hätte er über eine inländische oder in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis verfügen müssen. Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und gegen die Halterin wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Am Vormittag des 27.03.22 wurde in Pressath ein 16-Jähriger mit dem Pkw seiner Mutter angehalten, nachdem diese die Fahrt ihres Sohnes zuvor der Polizei mitgeteilt hatte. Eine entsprechende Fahrerlaubnis hierfür, konnte der Junge aufgrund seines Alters nicht vorweisen. Stattdessen verlief ein ihm angebotener Drogenschnelltest positiv. Die daraufhin bei ihm angeordnete Blutentnahme wurde in einem Krankenhaus vorgenommen. Der Jugendliche muss sich nun wegen verschiedener Delikte u.a. wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.

In den frühen Abendstunden des 27.03.22 wurde ein 20-jähriger Tourist mit einem Pkw-Audi im Stadtgebiet Eschenbach einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der junge Mann, der derzeit lediglich seine Eltern in Deutschland besucht, über keinerlei Fahrerlaubnisse verfügt. Nun wird gegen ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Gegen dessen Mutter und Halterin des Audi ist ebenfalls eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Bericht: PI Eschenbach

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