REGENSTAUF. Am Nachmittag des 04.03.2022, im Zeitraum zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr, kam es in der Mozartstraße in Regenstauf zu Beschädigungen an einem VW Passat, sowie an einem VW Touareg durch ein bislang unbekanntes Fahrzeug. Die beiden Fahrzeuge parkten ordnungsgemäß in einer dortigen Parkbucht hintereinander und wiesen erhebliche Sachschäden in Gesamthöhe von ca. 6.000 Euro auf.
Ebenso beschädigte am 05.03.2022, gegen 13:15 Uhr, auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarktes am Straßäcker ein bislang unbekanntes Fahrzeug einen geparkten Ford Mondeo. Durch den Anstoß entstand an dem Pkw ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro.
In beiden Fällen entfernte sich der Schadensverursacher von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Polizeiinspektion Regenstauf bittet Zeugen, die Angaben zu den Unfallhergängen oder zu den flüchtigen Fahrzeugen machen können, sich unter der Telefon-Nr. 09402/9311-0 zu melden.
Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – Nicht nur wegen vorsätzlichen Entfernens vom Unfallort, sondern auch durch Unwissenheit können Ermittlungen gegen den Schadensverursacher durch die Polizei aufgenommen werden. Die Konsequenzen hierzu sind nicht unerheblich, denn der Straftatbestand gem. §142 StGB sieht eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vor. Zudem kann die Fahrerlaubnis/der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist zur Neuerteilung des Führerscheins verhängt werden.
Demnach sind folgende Punkte zu beachten, um sich als Unfallbeteiligter richtig zu verhalten, sofern sich der Unfallgegner nicht persönlich vor Ort befindet:
- angemessene Zeit vor Ort auf den Unfallgegner warten (mindestens 30 Minuten)
- noch am Unfallort die Polizei telefonisch über den Unfall informieren
- erst nach Ablauf der Wartezeit und in Abstimmung mit der Polizei können die persönlichen Daten am Fahrzeug des Unfallgegners hinterlassen werden
- die Anbringung eines Hinweiszettels an der Windschutzscheibe allein reicht nicht aus
Bericht: PI Regenstauf