Verkehrsunfallflucht hat strafrechtliche Konsequenzen

Polizei im Einsatz (Symbolbild Pixabay)
Symbolbild

SULZBACH-ROSENBERG. In der Spitalgasse fuhr am Sonntagnachmittag eine 55-jährige Autofahrerin mit ihrem Pkw einen Betonpfosten an und setzte ihre Fahrt fort, ohne sich um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu kümmern. Zuvor hatte sie ein Fußgänger bei einem Rangiermanöver dabei beobachtet, wie es zum Unfall kam. Die Fahrzeugführerin, die den Anstoß definitiv bemerkt haben muss, stieg aber nicht zur Begutachtung des Schadens aus ihrem Fahrzeug aus, sondern fuhr guter Dinge einfach davon. Der aufmerksame Zeuge merkte sich das Kennzeichen und verständigte sofort die Polizei, die an der Halteradresse die unfallflüchtige Dame und das beschädigte Fahrzeug dort antraf. So wurde aus einem einfachen Bagatellschaden ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, weshalb gegen die Fahrzeugführerin ermittelt wird.
Die Konsequenz kann ein Strafbefehl über mehrere Hundert Euro bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis sein.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg