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Verkehrsunfall aufgrund von Sekundenschlaf auf der A3

Symbolbild: Autobahnunfall
Symbolbild: Autobahnunfall

BARBING. Aufgrund eines Sekundenschlafes fuhr ein 54-jähriger Fahrer eines Kleintransporters am Dienstag, 06.04.2021 gegen Mittag auf der A3 in Fahrtrichtung Passau auf Höhe der Anschlussstelle Rosenhof gegen einen Betonpfeiler. Der Kleintransporter wurde hierbei erheblich beschädigt. Am Betonpfeiler entstand kein nennenswerter Sachschaden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,00 Promille.
Glücklicherweise ist durch den Sekundenschlaf kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt worden. Nichtsdestotrotz kommt auf den Fahrer des Kleintransporters ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach dem Strafgesetzbuch zu. Denn nicht nur wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr andere gefährdet kann bestraft werden, sondern auch wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel, wie im konkreten Fall die Müdigkeit des Fahrzeugführers, am Straßenverkehr teilnimmt und hierbei andere gefährdet kann bestraft werden.

Bericht: VPI Regensburg

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