NITTENDORF / A3. Am 04.01.2021, gegen 15:30 Uhr, befuhr eine 44-jährige Pkw-Fahrerin die Bundesautobahn A3 in südlicher Fahrtrichtung. Zwischen den Anschlussstellen Laaber und Nittendorf überholte die Fahrzeugführerin einen anderen Pkw mit nicht angepasster Geschwindigkeit und kam beim Wiedereinscheren auf der nassen Fahrbahn ins Schleudern.
Im Anschluss schleuderte die Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw in die rechte Schutzplanke und kam auf der Fahrbahn, entgegen der Fahrtrichtung, zum Stehen. Die Fahrzeugführerin blieb dabei unverletzt.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass es sich bei der Pkw-Fahrerin um eine ukrainische Staatsangehörige handelte. Bei der Überpüfung stellte sich dann heraus, dass sich die Fahrzeugführerin seit Jahresanfang 2020 in Deutschland aufhält und gemeldet ist. Die Fahrzeugführerin hätte jedoch noch im Jahr 2020, nach schriftlicher Aufforderung, ausreisen müssen. Dieser Aufforderung kam sie jedoch nicht nach. Da sich die Fahrzeugführerin schon länger in Deutschland aufhielt, war ihre ukrainischen Fahrerlaubnis in Deutschland nur für 6 Monate gültig. Die Fahrzeugführerin musste im Anschluss bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Der Pkw der Fahrzeugführerin war durch den Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit und wurde von der Unfallstelle abgeschleppt. Am Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von 10.600,- Euro. An der Schutzplanke entstand ein Sachschaden in Höhe von 600,- Euro.
Bericht: VPI Regensburg