OBERPFALZ. In der Oberpfalz herrschten am Morgen winterliche Verhältnisse. Zu vermehrten Verkehrsunfällen kam es jedoch nicht. Die Polizei gibt Verkehrsteilnehmern Tipps zur Sicherheit.
Am Donnerstag, den 12. Dezember 2019 herrschten auf den Oberpfälzer Straße winterliche Verhältnisse. In der Zeit von Mitternacht bis 10.00 Uhr, ereigneten sich insgesamt 27 Verkehrsunfälle. Bei derzeit sieben Unfällen geht man von einem Bezug zu Glätte aus. Somit ist es zu keinen nennenswerten Häufungen bezüglich des Wetters gekommen. Das Unfallaufkommen kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Bei den sieben Glätteunfällen wurden zunächst vier Unfälle (Roding, Teunz, Plößberg und Konnersreuth) mit Verletzten und drei Unfälle nur mit Sachschaden bekannt.
Die Unfälle verteilten sich auf die gesamte Oberpfalz (nach Landkreisen):
- Amberg Stadt 3
- Amberg-Sulzbach 1
- Cham 2
- Neumarkt i.d.OPf. 3
- Regensburg Land 4
- Regensburg Stadt 3
- Schwandorf 2
- Tirschenreuth 7
- Weiden i.d.OPf. 2
Aufgrund des verstärkt einsetzenden Winters gibt die Polizei folgende
Tipps und Hinweise
- Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus, wenn Sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
- Denken Sie auch an Eiskratzer und Besen zum Schnee abfegen, sowie einen Türschlossenteiser in Jacke oder Tasche.
- Säubern Sie alle Scheiben von Eis und Schnee, dies gilt auch für Beleuchtung und Kennzeichen. Zudem müssen auch Schnee und Eis vom Dach entfernt werden, damit diese nicht auf andere Verkehrsteilnehmer herunterfallen oder deren Sicht beeinträchtigen.
- Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit sie auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.
- Füllen Sie das Scheibenwaschwasser auch mit ausreichendem Frostschutz auf.
- Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Radfahrer und Fußgänger selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.
Trotz Winterreifen ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um ein Vielfaches!
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz