Rauschgift im Gepäck und unter Drogeneinfluss unterwegs
WALDMÜNCHEN. Die Polizeistation Waldmünchen führte mit Unterstützungskräften aus Regensburg und Furth im Wald im Bereich Waldmünchen am Wochenende verstärkte Verkehrskontrollen durch. Hierbei wurden mehrere Personen festgenommen, weil sie Verstöße gegen das Betäubungsmittel- bzw. Sprengstoffgesetz begingen bzw. „bekifft“ am Steuer saßen.
Am Freitag, gegen 09.10 Uhr, fuhr ein 27-jähriger deutscher Fahrer, mit seinem Pkw, Audi, in die Kontrollstelle in Döfering ein.
Er stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel. Ein freiwilliger Drogentest bestätigte den Konsum von Marihuana. Der im Landkreis Cham wohnhafte Mann räumte ein in der Nacht zuvor Cannabis geraucht zu haben. Der Rauschgifthund fand in seinem im Auto befindlichen Rucksack 5,5 g Marihuana.
Die Drogen wurden beschlagnahmt. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Fahrzeugschlüssel wurde ihm zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt. Nach Anzeigenaufnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
In Geigant fiel den Beamten gegen 09.50 Uhr ein tschechisches Fahrzeug auf, welches durch einen 23-jährigen Mann aus Domazlice geführt wurde. Im Handschuhfach seines Wagens wurden pyrotechnische Gegenstände ohne erforderliche Kennzeichnung aufgefunden. Die ungenehmigten Böller wurden beschlagnahmt und er wegen eines Vergehens gem. Sprengstoffgesetz angezeigt.
In Döfering unterzogen die Beamten gegen 12 Uhr ein Fahrzeug mit Münchner Zulassung einer Kontrolle. Der Fahrer stand zwar nicht unter Drogeneinfluss, aber im Gepäck wurden bei ihm 4 g Marihuana aufgefunden. Der 29-jährige Mann aus der Landeshauptstadt gab an, dass es sich um sog. „Nutzhanf“ handle und dieser keine berauschende Wirkung habe. Dieses Argument glaubten ihm die Beamten aber nicht und stellten das Rauschgift zur Erstellung eines Wirkstoffgutachtens sicher.
Am Sonntag, gegen 09.30 Uhr, unterzogen Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald, einen 28-jährigen niederländischen Staatsgehörigen mit seinem VW-Golf in Rhan einer Kontrolle. In seinem Fahrzeug wurden 4 g Marihuana aufgefunden und zudem stand er erheblich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel. Er räumte ein am Vorabend kräftig gekifft zu haben.
Sein Rauschgift wurde ebenfalls beschlagnahmt und er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Fahrzeugschlüsselsicherstellung wurde seine Weiterfahrt unterbunden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ordnete die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen für den in Rotterdamm wohnenden Beschuldigten und dessen Entlassung an.
Kurze Zeit später wurden bei einem Fahrzeugführer aus Ingolstadt ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Er räumte ein in der Nacht zuvor 3 Joints bei einem Musikfestival geraucht zu haben. Eine Anzeigenfertigung, eine Blutentnahme und die Unterbindung der Weiterfahrt waren hier ebenfalls die Folgen.
Das Fahren unter Drogeneinfluss stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten und 4 Wochen Fahrverbot geahndet. Zudem muss der Betroffene die Verfahrenskosten für die Blutentnahme bzw. das -gutachten in Höhe weiteren ca. 150 Euro bezahlen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält einen Anzeigenabdruck und prüft die grundsätzliche Fahreignung der unter Drogeneinfluss festgestellten Fahrzeugführer.
Bericht: PSt. Waldmünchen