REGENSBURG / BAB A3. Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg führte im Bereich der Baustelle des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 bei Regensburg über zwei Wochen hinweg wiederholt schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen durch.
In Zusammenarbeit mit Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei wurden hierzu in der Zeit vom 19.08.2019 bis zum 30.08.2019 verstärkt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Im Fokus der zweiwöchigen Schwerpunktaktion standen u.a. Maßnahmen zur Überwachung der verbotswidrigen Nutzung von Mobiltelefonen sowie Maßnahmen zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Nicht angepasste Geschwindigkeit bzw. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zählt nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Besonders vor und in Baustellenbereichen sowie in den Verschwenkungsbereichen der Fahrspuren kann zu schnelles Fahren im Zusammenhang mit ungenügendem Sicherheitsabstand zu Gefahrensituationen und Unfällen führen. Ebenso spielt Ablenkung im Straßenverkehr bei der Verursachung von Verkehrsunfällen eine immer größere Rolle. Mit den Schwerpunktaktionen sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten veranlasst werden. Die Maßnahmen tragen aber auch insbesondere dazu bei, Verkehrsunfälle zu verhindern, Unfallfolgen zu mindern sowie Behinderungen im Straßenverkehr zu verhüten. Den Beamten ging es in Gesprächen auch darum, ein Gefahrenbewusstsein durch das Aufzeigen der Risiken bei den Verkehrsteilnehmern zu schaffen.
Mehrere Fahrzeugführer mussten aufgrund der Kontrollen auch beanstandet werden. Beispielsweise müssen im Rahmen der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen nun zwei Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot rechnen. Der Spitzenreiter wurde mit 151 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern wurde wegen Benutzung eines Mobiltelefons angezeigt. Im Rahmen der Kontrollen wurden zudem zahlreiche Abstandsverstöße, überladene Lkw und Überholverbotsmissachtungen zur Anzeige gebracht. Drei kontrollierte Fahrzeugführer waren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und werden deshalb wegen einer Straftat angezeigt.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei wiederholt die Gelegenheit nutzen und an alle Verkehrsteilnehmer appellieren, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / VPI Regensburg