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Verkehrskontrolle führt zu einem Fall von „Führerscheintourismus“

Kontrolle
Archivbild
Foto: © Pressedienst Wagner

FENSTERBACH/DÜRNSRICHT. Am 03.09.2022, wurde ein 72-jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Schwandorf, in Dürnsricht einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei fiel den Beamten auf, dass der Fahrzeugführer eine Alkoholfahne hatte. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht – der Fahrzeugführer hatte einen Promillewert von 0,78, weshalb die Weiterfahrt unterbunden wurde. Im weiteren Rahmen der Kontrolle legte der 72-Jährige einen tschechischen Führerschein vor. Da dies verdächtig erschien, wurden weitere Recherchen angestoßen. Diese ergaben, dass der tschechische Führerschein des 72-Jährigen ungültig war, da der 72-Jährige zum Zeitpunkt der Führerschein-Antragstellung in der Tschechischen Republik einen festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Das deutsche Führerscheinrecht sieht vor, dass eine Fahrerlaubnis, welche in einem anderem EU-Staat beantragt wurde, ihre Gültigkeit verliert, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Inland ein fester Wohnsitz begründet wird.
Den 72-jährigen Verkehrssünder erwartet nun neben der Ahndung wegen der Alkoholfahrt eine Strafanzeige wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Darüber hinaus legte der 72-jährige Mann einen seit Jahren abgelaufenen Reisepass vor. Andere gültige Ausweisdokumente besaß der Mann nicht. 

Bericht: PI Nabburg

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