Verbale Entgleisung bei Haftbefehlsvollzug

Blaulicht
Symbolbild

NABBURG. Am Montagabend wollten Beamte der PI Nabburg in Nabburg einen Haftbefehl vollziehen, der auf Grund einer offenen Geldstrafe ausgestellt wurde.  Der Wohnungsinhaber war von Beginn an sehr unkooperativ. Unmittelbar nachdem sich die Polizeibeamten Zugang zur Wohnung verschafft haben, fing der Wohnungsinhaber an, die Beamten mehrfach sowohl verbal als auch mittels Zeigen des sogenannten „Stinkefingers“ zu beleidigen. Weiterhin gab er zunächst falsche Personalien an. Den Vollzug des Haftbefehls mit der Verbringung in eine Haftanstalt konnte er am Ende nur deswegen entgegen, da er die benötigten Barmittel für die Geldstrafe aufbrachte.
Er muss sich nun jedoch einem weiteren Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung u.a. stellen.

Bericht: PI Nabburg