Hat jeder Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod? Und wer darf gegebenenfalls beim Sterben helfen? Diese Fragen rücken am Mittwoch, 26. Februar 2020, 9.50 Uhr, im „ZDF spezial: Urteil zur Sterbehilfe“ in den Blick. Um 10.00 Uhr will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe verkünden – in Sachen geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Live aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe meldet sich Sarah Tacke, Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Es geht um das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Geklagt hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine. Der Bundestag wollte mit dem Verbot verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote ausweiten. Bei einer zweitägigen Verhandlung im April 2019 hatten sich die Karlsruher Richter mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Suizidbeihilfe in Deutschland zulässig sein könnte. Denn viele Patienten sagen, dass der Schmerz erträglicher werde, wenn man weiß, dass der Tod kein qualvoller sein muss und man beim Sterben nicht alleingelassen wird.
Das „ZDF spezial: Urteil zur Sterbehilfe“ mit Moderatorin Sarah Tacke informiert in 40 Live-Sendeminuten über die Entscheidung in Karlsruhe.
Bericht: ZDF