Update: Unfall Bahnübergang Pkw gg. Zug

Bahnübergang
Bahnübergang
(Symbolbild Pixabay)

WEIDEN. Die Ermittlungen im Verkehrsunfall vom 10.02.2019, bei dem ein Pkw an einem Bahnübergang in Weiden von einem Zug erfasst wurde, stehen kurz vor dem Ende. Der Vorgang wird demnächst an die Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung abgegeben.

Bislang haben sich folgende Erkenntnisse ergeben:
Bei dem Unfall überquerte ein 24-jähriger junger Mann mit seinem Pkw den genannten Bahnübergang. Direkt beim Überqueren wurde er von einem, aus Richtung Bahnhof Weiden nahenden, Zug, am Fahrzeughecke erfasst, herumgeschleudert und kam seitlich der Bahngleise zum Stehen. Der Zug, welcher eine Gefahrenbremsung absolvierte, kam erst rund 400 Meter nach dem Zusammenstoß zum Stehen.

Nun lag es an dem Sachbearbeiter der Polizei Weiden, Licht in das Dunkel zu bringen und zu klären, wer eventuell fehlerhaftes Verhalten an den Tag gelegt hat, welches als unfallursächlich anzusehen ist.
Die Hauptfrage, die sich während der gesamten Zeit stellte: War die Schranke nun offen oder geschlossen?
Doch auch nach derzeitigem Stand der Ermittlungen lässt sich diese Frage nicht abschließend klären.

Seitens des Sachbearbeiters wurden alle, am Unfall beteiligten Personen und auch Zeugen, vor Ort angehört bzw. im Nachhinein polizeilich einvernommen.
Zwei Personen – der Fahrer des Unfallfahrzeugs, sowie eine unbeteiligte Zeugin – gaben an, dass die Schranke wohl zum Unfallzeitpunkt offen gewesen war. Ein Techniker der Deutschen Bahn, welcher noch an der Unfallstelle direkt die Anlage begutachtete, konnte aber keinerlei feststellbare Fehlfunktionen an der Schranke feststellen.
Und auch der Fahrer des Zuges, welcher den Pkw erst kurz vor dem Anstoß, auch aufgrund der schwer von seinem Führerstand aus einsehbaren Örtlichkeit, vernahm, konnte keinerlei sichere Angaben zu dem Öffnungs- oder Schließzustand der Schranke geben.

Und so bleibt es bei der Tatsache, dass eine neutrale Beurteilung des Unfallherganges wohl nicht möglich sein wird, da technische Fakten und Personenangaben ein widersprüchliches Bild abgeben.
Nichts desto trotz ist die PI Weiden i.d.OPf. in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und der Deutschen Bahn bemüht, die Vorfälle aufzuarbeiten, um ein erneutes Vorkommen eines solchen Unfalls an dem Übergang zu verhindern. Denn eines steht fest: Der Pkw-Lenker hatte unglaubliches Glück. In diesem Fall entschieden wohl Millisekunden über Leben und Tod des 24-jährigen.

Abschließend bleibt zu erwähnen, dass es sich bei besagter Schrankenanlage, nach Auskunft der Deutschen Bahn, um ein etwas „lebensälteres“ Modell handelt, welches auch nicht mit den neusten technischen Möglichkeiten ausgerüstet ist. Auch hierin liegt ein Problem, welches die technischen Voraussetzungen zum Unfallzeitpunkt nicht zu 100% nachvollziehen lässt.
Die letztliche Würdigung der einzelnen Fehlverhalten obliegt nun dem Staatsanwalt. 

Bericht: PI Weiden