36.000 Euro Schaden für die Sozialkassen
REGENSBURG. Auf circa 36.000 Euro beläuft sich der Schaden für die Sozialkassen, der durch das Fehlverhalten eines im Raum Regensburg ansässigen Unternehmers entstanden ist.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Regensburg ergaben, dass der Geschäftsmann über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrere Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.
Der Unternehmer zahlte einigen Arbeitnehmern einen Teil des Lohns schwarz aus, andere hingegen meldete er überhaupt nicht zur Sozialversicherung an und zahlte die Löhne komplett schwarz aus.
Seinen Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, kam der Firmeninhaber nicht nach.
Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von ca. 36.000 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen zu je 15,00 Euro.
Zudem muss der Geschäftsmann für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen sowie für die Verfahrenskosten tragen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg