WEIDEN / WAIDHAUS. Vor einigen Tagen überprüften Beschäftigte des Zollamts Weiden – Waidhaus, Dienstsitz Weiden, im Rahmen einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus der Türkei kommenden Lkw. Im Rahmen dieser Abfertigung kamen den bearbeitenden Beamten jedoch Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der circa 140.000 Stück FFP-2 Masken. Diese Zweifel wurden letztendlich von der zuständige Marktüberwachungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken bestätigt.
Im Einzelnen wurde festgestellt, dass sowohl vorgeschriebene Kennzeichnungen als auch Anleitungen und die Konformitätserklärung fehlten. Zudem erwies sich die erforderliche CE – Kennzeichnung als fehlerhaft. Die Masken mit einem Wert von circa 14.500 Euro wurden daraufhin wieder in das Herkunftsland ausgeführt.
„Gerade beim Thema Verbraucherschutz ist es wichtig, dass der Zoll die Einhaltung der in der EU geltenden Vorschriften überwacht. Allerdings wird im Rahmen entsprechender Kontrollmaßnahmen immer wieder festgestellt, dass diverse Schutzgüter, wie FFP-2 Masken oder Einweghandschuhe, nicht den vorgegebenen Normen entsprechen“, so die stellvertretende Leiterin des Zollamts Weiden – Waidhaus, Zollamtsfrau Sibylle Wohlmann.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg