Am Mittwoch, 20.03.19, erhielt ein 63jähriger Schwandorfer gegen 10.00 Uhr einen Anruf, in dem ihm ein Hauptgewinn eines Gewinnspiels in Höhe von 38 000,- Euro freudig mitgeteilt wurde.
Als Voraussetzung wäre natürlich eine Gebühr von 900,- Euro in Form von sog. „Steam“-Karten erforderlich. Danach sollte der 63jährige eine vorgegebene Telefonnummer im Ausland anrufen. Da dem 63jährigen die Betrugsmasche bekannt war, wandte er sich aber stattdessen an die Polizei.
Die Ermittlungen wurden wegen versuchten Betruges aufgenommen.
Der aktuelle Fall soll zum Anlass genommen werden, darauf hinzuweisen, dass telefonische Gewinnversprechen in vielen Fällen unseriös sind, insbesondere wenn vor Ausbezahlung des Gewinnes eine Vorleistung bzw. Gebühr verlangt wird.
Bericht: PI Schwandorf