SULZBACH-ROSENBERG. Dass sich Unfallflucht nicht lohnt, um die Weisheit reicher ist seit dem frühen Montagnachmittag (31.08.2020) eine 22jährige Sulzbach-Rosenbergerin, die auf dem Großparkplatz an der Bayreuther Straße am Vormittag des gleichen Tages einen Parkrempler verursacht und sich dann zu Fuß entfernte hatte.
Kurz vor Mittag teilte der Besitzer eines Skoda Octavia bei der Polizei telefonisch mit, dass sein rückwärts eingeparkter Pkw einen deutlichen Streifschaden an der rechten Seite aufweise und das vermutete Verursacherfahrzeug, ein VW-Golf, noch daneben stehe. Eine mit den Unfallermittlungen beauftragte Streifenbesatzung der örtlichen Polizeiinspektion stellte diesen Umstand ebenfalls fest und konnte vor Ort noch eine aufmerksame Zeugin befragen, die das Unfallgeschehen beobachtet hatte.
Demnach soll die junge Unfallverursacherin nach dem Rempler, der einen Schaden in Höhe von etwa 500 Euro an dem Skoda hinterließ, an Letzterem den anstoßbedingt eingeklappten rechten Außenspiegel wieder zurückgestellt haben, wohl in der Hoffnung, der Unfallgeschädigte werde beim Einsteigen auf seiner linken Seite den angerichteten Schaden nicht sofort bemerken. Diese Rechnung ging allerdings nicht auf. Als die 22jährige gegen 13.30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, eröffneten ihr die Polizeibeamten, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet wurde.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg