SCHWANDORF. Bereits im Dezember des Vorjahres war eine 19-Jährige aus Schwandorf in den Diensträumen der Polizeiinspektion Schwandorf vorstellig und wollte sich hinsichtlich der Rücknahme ihres Strafantrages einer zuvor erstatteten Strafanzeige beraten lassen.
Das Gespräch mit dem diensthabenden Beamten nahm die 19-Jährige heimlich und ohne Wissen des Beamten mit ihrem Handy auf. Die Aufnahme leitete die junge Frau im Anschluss an die damalige Gegenpartei als Beweis dafür weiter, dass sie ihren Strafantrag zurückgenommen habe. Die Gegenpartei wiederum führte den Mitschnitt bei der eigenen Anhörung wieder vor der Polizei ins Feld.
Die 19-Jährige wurde wegen eines Vergehens der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zur Anzeige gebracht.
Bericht: PI Schwandorf