Herrmann lehnt geplante „Übernachtungssteuer“ der Landeshauptstadt München ab

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Quelle: flickr.com/photos/larssteffens/

MÜNCHEN. Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann lehnt die von der Landeshauptstadt München geplante ‚Übernachtungssteuer‘ ab. „1979 haben wir in Bayern aus gutem Grund ‚Bagatellsteuern‘ wie die Speiseeissteuer, die Vergnügungssteuer oder die Getränkesteuer abgeschafft“, erklärte Herrmann und verwies auf eine Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems sowie auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat. Außerdem habe der Bundesgesetzgeber Anfang 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um das Beherbergungsgewerbe zu entlasten. „Die Landeshauptstadt München würde mit einer Übernachtungssteuer die Entlastungsziele konterkarieren, um die eigene Stadtkasse aufzubessern“, argumentierte der Kommunalminister. „Angesichts der starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und auch in der aktuellen Energiekrise wäre das ein fatales Signal. Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern.“ Herrmann befürchtet insbesondere negative Folgen für den Tourismus.
Die Argumentation des Bayerischen Städtetags überzeugt Herrmann in keiner Weise: „Dass Kommunen in anderen Bundesländern oder anderen europäischen Ländern Übernachtungssteuern erheben, ist der berühmte Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Und die Landeshauptstadt München profitiert bereits schon jetzt vom überdurchschnittlichen Preisniveau bei Übernachtungen, beispielsweise in Form der Umsatzsteuer.“ Ebenfalls nicht gelten lässt der Kommunalminister das Argument, dass es beim ohnehin schon hohen Preisniveau Münchens auf ein paar Euro mehr nicht mehr ankäme. „Das Gegenteil ist der Fall: Gerade im hochpreisigen München würden Übernachtungssteuern auch Angebote im unteren und mittleren Preissegment verteuern. Das ginge insbesondere zulasten der nicht so solventen Gäste“, gab Herrmann zu bedenken. „Nicht jeder übernachtet im Fünf-Sterne-Hotel.“
Herrmann kündigte an, dass das bayerische Innenministerium wie von der Staatsregierung beschlossen an einer zügigen Änderung im Kommunalabgabengesetz arbeitet. Sollte die Landeshauptstadt München bis zum Inkrafttreten der Änderung die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das aus rechtlichen Bedenken abgelehnt.

Bericht: Bayerisches Innenministerium