ESCHENBACH / GRAFENWÖHR / WEIHERHAMMER. Am vergangenen Wochenende konnten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach gleich vier Fälle feststellen, bei welchen die jeweiligen Kraftfahrzeugführer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnahmen.
Im Verlauf der Verkehrskontrollen wurde bei drei Pkw-Fahrern eine Atemalkoholkonzentration im Ordnungswidrigkeitenbereich zwischen 0,5 und 1,09 Promille festgestellt. Bei einem Erstverstoß ist hierfür ein Bußgeld von 500.– Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Im Wiederholungsfall sieht der Gesetzgeber 1000.– bis 1500.– Bußgeld, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten vor.
Bei einem der kontrollierten Pkw-Fahrer ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von über 1,09 Promille. Es wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr eröffnet. Der Führerschein wurde einbehalten. Die Strafandrohung in solchen Fällen reicht von Geld- bis hin zur Freiheitsstrafe.
Bericht: PI Eschenbach