CHAM. Der 49-Jährige Inhaber eines Pensionsbetriebs in Cham erhielt postalisch ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung, wonach er für einen Google-Eintrag seiner Pension zahlen sollte.
Vorangegangen war dem Schreiben ein Anruf, in dem er über einen angeblichen Vertragsabschluss informiert worden war. Als der Geschädigte das Bestehen eines solchen Vertrags in Frage stellte, erhielt er einen weiteren Anruf einer vorgeblichen Kündigungsabteilung der Firma.
Der Inhalt dieses Gesprächs, das vorwiegend Fragestellungen mit einer ja/nein Beantwortung enthielt, wurde offensichtlich aufgezeichnet und später für eine vermeintliche Vertragsbestätigung zusammen geschnitten.
Bericht: PI Cham